- Steueramnestie
- Steu|er|am|nes|tie, die (Rechtsspr.):Gewährung von Straffreiheit bei Selbstanzeige des Steuerhinterziehers.
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Steuer|amnestie,die Gewährung von Straffreiheit bei Selbstanzeige des Steuerhinterziehers, die es als permanente Steueramnestie in ähnlicher Form auch in Österreich (§ 29 Finanzstrafgesetz), den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen gibt. Einmalige (zeitlich befristete) Steueramnestien kommen darüber hinaus relativ häufig vor: z. B. in der Bundesrepublik Deutschland 1988, in Österreich 1982, 1993, 1994, in der Schweiz 1969, in jüngster Zeit in 28 Bundesstaaten der USA. Derartige Steueramnestien sollen v. a. dem Fiskus zusätzliche Steuereinnahmen verschaffen, auch die Repatriierung von ins Ausland geflüchtetem Kapital bewirken und den Steuerpflichtigen den Weg in die Steuerehrlichkeit erleichtern.* * *
Steu|er|am|nes|tie, die (Rechtsspr.): Gewährung von Straffreiheit bei Selbstanzeige des Steuerhinterziehers.
Universal-Lexikon. 2012.